Pflegeversicherung – Neuerungen und Informationen in 2018

Die Pflegeversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung und bildet die sogenannte fünfte Säule der Sozialversicherung (neben der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung). Die Pflegeversicherung gibt es als gesetzliche und private Pflegeversicherung. Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen 2,55% des Bruttoeinkommens bei gesetzlich Versicherten mit Kindern und 2,8% für gesetzlich Versicherte ohne Kinder. Jedoch muss man folgende Fälle unterscheiden:

  • Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung: Jeder, der über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügt, ist bei der selben Krankenkasse auch pflegeversichert. Ein gesonderter Antrag muss hier nicht gestellt werden. Dies schließt Angestellte, Studierende und Rentner mit ein.
  • Familienversicherte: hierunter fallen sowohl unterhaltspflichtige Kinder und Ehepartner/Lebenspartner die nicht mehr als 425€ im Monat selbst verdienen. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
  • Freiwillig Versicherte: freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben eine Versicherungspflicht. Sie können sich aber davon befreien lassen, jedoch nur innerhalb der ersten drei Monate bei Nachweis einer entsprechenden Pflegeversicherung.
  • Privat Versicherte: Mitglieder einer privaten Versicherung müssen eine zusätzliche private Pflege-Pflichtversicherung abschließen (sog. PPV). Hier gilt jedoch, dass der Versicherte Kosten erst einmal selbst bezahlen muss, bevor diese durch den Privatversicherer erstattet werden („Kostenerstattungsprinzip“). Der Beitrag wird bei Abschluss des Vertrags unabhängig vom Einkommen aber abhängig von Alter und Gesundheit berechnet.
  • Zusatzversicherung: jeder kann noch eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, hier gibt es unterschiedliche Varianten, wie z.B. die PflegeRentenversicherung (hier gibt es je nach Hilfebedarf eine monatliche Rente), die Pflegekostenversicherung (hier werden nach Vorleistung der Pflichtversicherung mit Nachweis die restlichen Kosten erstattet) oder die Pflegemonatsgeldversicherung (hier wird pro Pflegetag/monat ein bestimmter Betrag bezahlt). Letztere kann unter bestimmten Umständen auch staatlich gefördert werden.

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt seit dem 01.01.2017 auf Basis der sog. Pflegegrade. Nicht jede/r Antragsteller bekommt die gleichen Leistungen, sondern es hängt von der Pflegebedürftigkeit, dem Pflegegrad und der benötigten Leistungen ab. Braucht jemand von morgens bis abends eine volle Betreuung, oder nur Hilfe bei kleineren Tätigkeiten wie Wäsche waschen und einkaufen. Ein selbstständiges Leben ist das oberste Ziel für den pflegebedürftigen Menschen. Daher kann von dieser Person auch selbst entschieden werden, von wem und wie sie gepflegt werden wollen. Sollen professionelle Pflegekräfte eingestellt werden, oder Angehörige als sog. „pflegende Angehörige“ entlohnt werden. Die Leistung kann auch für selbst beschaffte Pflegepersonen bezahlt werden, dies wird dann als monatliches Pflegegeld bezahlt, was je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfallen kann. Mit dem höchsten Pflegegrad 5 werden bspw. 901€ pro Monat bezahlt. Bei der Einstellung eines Pflegedienstes kann der Pflegebedürftige aus den ambulanten Pflegediensten mit Versorgungsvertrag frei wählen, die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Pflegeversicherung. Hier kann mit Pflegegrad 5 monatlich 1995€ bezahlt werden.

Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag ausgezahlt, Antragsberechtigt sind die versicherte Person selbst, die Eltern oder ein Vormund als gesetzlicher Vertreter. Innerhalb von 5 Wochen muss von Seiten der Pflegekasse ein schriftlicher Bescheid auf den Antrag erfolgen.


Bei der Pflegeversicherung werden häufig jedoch nicht alle entstehenden Kosten gedeckt, hier muss die Einzelperson oder die Familie noch zusätzliche finanzielle oder zeitlichen Aufwand erbringen, um die Lücke zu schließen. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, da die Kosten nicht an die steigende Inflation und Kosten angeglichen wurden.


Lassen Sie sich bei Fragen von Ihrer Krankenkasse umfassend beraten, um das für Sie passende Paket zusammenzustellen und bei eventuellen Unklarheiten Licht ins Dunkel zu bringen.


Gerne helfen wir von CareVital24 auch beim Thema Pflegeversicherung und stehen Ihnen mit Tipps und Ratschlägen zur Seite.

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