Aktivierende Pflege – Fähigkeiten und Möglichkeiten der Betreuungsperson beachten

Aktivierende Pflege soll die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Betreuungsperson oder des Seniors soweit möglich beachten und integrieren, was so viel bedeutet wie Hilfe zur Selbsthilfe. Im Heimgesetz , dem deutschen Krankenpflegegesetz und dem Pflegeversicherungsgesetz ist dieser Grundsatz fest verankert und findet breite Anwendung in deutschen Pflegeeinrichtungen. 

Das bedeutet kurz gesagt, dass der Senior alle anfallenden Tätigkeiten, soweit psychisch und physisch möglich unter Beobachtung selbst durchführt. Körperliche und geistige Fähigkeiten sollen so erhalten, gefördert oder sogar wieder wiedererlangt werden.  Der Senior wird im Rahmen seiner Möglichkeiten eigeninitiativ bei verschiedenen Tätigkeiten  mitarbeiten oder komplett selbstständig durchführen und somit den eigenen Alltag aktiv mitgestalten. Dadurch wird die Selbstständigkeit der Personen erhalten oder sogar gefördert. Indirekt fördert diese Art der Pflege aber sehr viel mehr: die Steigerung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls nimmt hier einen hohen Stellenwert ein und führt zu einer glücklicheren Betreuungsperson.

Überwachung der Tätigkeiten der Pflegeperson

Wichtig ist jedoch, dass die Tätigkeiten, die unter der aktivierenden Pflege durchgeführt werden, professionell überwacht werden, sodass bei Problemen sofort unterstützt werden kann. Zwei Schlagworte welche immer wieder in diesem Zusammenhang auftauchen sind „mit den Händen in den Hosentaschen“, was bedeutet dass eine professionelle Pflegekraft stets vor Ort ist, aber mit der ständigen Bereitschaft einzugreifen oder zu unterstützen, und „Selbstpflegefähigkeit“ , also die Eigenständigkeit der Senioren gefördert wird. 

Unabdingbar ist jedoch, die individuellen Fähigkeiten, körperlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Betreuungsperson zu überprüfen, um das Betreuungskonzept ideal abstimmen zu können. Eine Unter- aber auch Überforderung sollte hingegen ausgeschlossen werden. Diese Art der Pflege ist zeitaufwändiger, da eine konsistente Überwachung und stetige Motivation der Betreuungsperson erfordert. Durch eine fachgerechte Betreuung und eine konsistente Anpassung der Tätigkeiten kann aber so die Selbstständigkeit der Senioren erhalten und ausbauen.

Abgrenzung zwischen der versorgenden Grundpflege und der aktivierenden Pflege

Wichtig ist jedoch, die Abgrenzung zwischen der versorgenden Grundpflege und der aktivierenden Pflege. Bei der Grundpflege geht es um die Grundbedürfnisse, also Essen, Trinken und Hygiene. Oft begegnet einem dabei auch der Begriff kompensatorische Pflege. Diese führt aber häufig zu einer gesteigerten Passivität, einer auf längere Sicht gesehenem höheren Pflegeaufwand und schlussendlich zunehmender Abhängigkeit von Pflegepersonal. Die aktivierende Pflege hingegen setzt auf die aktive Einbeziehung der Pflegeperson in die Grundpflege und in sonstige anfallende Tätigkeiten.

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