Vorsorge Vollmacht – Wer, weshalb und was bedeutet diese?

Was bedeutet eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person, die Ihr vollständiges Vertrauen genießt, Ihre bevollmächtigte Person zu werden. Es wird in dieser Vollmacht festgelegt, wer Sie in allen wichtigen Angelegenheiten vertreten soll, sollten Sie wegen eines Unfalls oder anderen gesundheitlichen Problemen dazu nicht mehr in der Lage sein. Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch Bevollmächtigt, sie müssen zuerst als solche benannt werden.

Sollten Sie keinen Bevollmächtigten benannt haben, sind aber in der Situation einen Bevollmächtigten zu benötigen, zieht das immer ein Gerichtsverfahren mit Kosten und Gutachten nach sich, um ein Familienangehörigen als solchen zu bestimmen. Daher empfiehlt es sich, auch wenn es unangenehm ist, diese Art Entscheidungen frühzeitig zu treffen.

Wenn Sie mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen, wird eine rechtliche Betreuung (ein Ihnen meist unbekannter, durch ein Gericht beaufsichtigte Person) unnötig, da diese Rolle durch eine durch sie bevollmächtigte Person erfüllt wird. Eine solche Vollmacht muss nicht durch einen Notar beglaubigt werden, wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen. Den Umfang der Vorsorgevollmacht kann individuell festgelegt werden.

Welche Bereiche können bei der Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Folgende Bereiche können durch eine Vorsorgevollmacht geregelt werden:

  • Gesundheit: medizinische Fragen werden hier nur unvollständig behandelt, daher empfiehlt sich die Erstellung einer Patientenverfügung. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber Artikel zur Patientenverfügung
  • Wohn- und Aufenthaltsangelegenheiten: Fragen zu Mietverträgen, aber auch der Abschluss von Verträgen für Alten- oder Pflegeheime fallen in diese Kategorie
  • Vermögen: Sie können festlegen ob die komplette Betreuung des Vermögens übernehmen sollen oder nur Rechnungen beglichen werden sollen. Für Kontovollmachten wenden Sie sich an Ihr jeweiliges Bankunternehmen. Wenn Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte abwickeln sollen, muss die Vorsorgevollmacht auch notariell beglaubigt sein.
  • Behörden: Vertretung bei Versicherungen und Behörden
  • Telefon und Post
  • Untervollmacht: ist es Ihrem Bevollmächtigten erlaubt anderen Personen für Sie eine Vollmacht auszustellen- wenn nicht, sollte das in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich festgehalten werden.

Sprechen Sie mit der Person, die Sie bevollmächtigen wollen und gehen Sie die Befugnisse zusammen durch. Sollten sich Fragen oder Unklarheiten ergeben, ist dies der Zeitpunkt um diese zu klären und um die Vollmacht ggf. anzupassen. Holen Sie sich auch Unterstützung von Beratungsstellen, Notaren oder Anwälten. Kontaktieren Sie uns gerne über das CareVital24 Kontaktformular.

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