Als Grundpflege wird eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen bezeichnet. Sie beinhaltet die tägliche Körperpflege, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, die Mobilisation, sowie die Förderung und Aufrechterhaltung der Eigenständigkeit des Hilfsbedürftigen. Daneben erfüllt sie eine wichtige Kommunikationsfunktion. Prinzipiell werden also alle alltäglichen Tätigkeiten für den Pflegebedürftigen durchgeführt, oder er wird bei diesen (je nach Notwendigkeit) unterstützt.
Die medizinische Behandlungspflege beinhaltet medizinische Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen wie z.B. das Messen des Blutdrucks, das an- und ausziehen der Kompressionsstrümpfe oder das Verabreichen von Medikamenten und Spritzen. Diese darf allerdings ausschließlich durch examinierte Pflegefachkräfte durchgeführt werden! Eine medizinische Behandlungspflege wird vom behandelnden Arzt als Leistung der Krankenkasse verordnet und bedarf keinen Pflegegrad.