Informationen Rund um das Thema: Pflegegeld

Was ist Pflegegeld?

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung im Zuge des 21. Jahrhunderts erhöht sich folglich auch die Anzahl von pflegebedürftigen Menschen. Somit wurde in den 90er Jahren die Pflegeversicherung eingeführt und ist somit eine der jüngsten Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Falls ein Pflegefall für einen Familienangehörigen eintritt, greift die Pflegeversicherung. Da eine solche Situation äußerst Kosten- und Zeitintensiv sein kann, bezuschusst die Pflegekasse das monatliche Budget, das der hilfsbedürftigen Person Unterstützung bieten soll. Allerdings muss diese Pflegebedürftigkeit durch eine unabhängige Institution bzw. einen unabhängigen Dienst festgestellt und kontrolliert werden.

Der Alltag wird zunehmend anspruchsvoller, sodass die Kombination zwischen Beruf und Familie immer schwieriger erscheint. Für den Fall, dass ein Angehöriger gepflegt werden muss, sind viele Menschen häufig vollkommen überfordert. Eine Möglichkeit der Entlastung stellt die 24-Stunden Pflege dar. Um beispielsweise diesen finanzieren zu können, kann man Pflegegeld beantragen.

Pflegegeld in Kombination mit Pflegegraden

Ob eine pflegebedürftige Person tatsächlich Anspruch auf Pflegegeld hat, entscheidet sich durch die individuelle Situation und den dazugehörigen Pflegegrad. Um Pflegegeld erhalten zu können, muss vorab ein Antrag auf die Einteilung in einen Pflegegrad gestellt werden. Nach Überprüfung und Feststellung des Pflegegrads durch eine unabhängige Institution oder Gutachter, kann die Krankenkasse der Familie eine Bewilligung oder Ablehnung des zugeteilten Pflegegrads mitteilen. Falls Pflegegeld gewährt wird, ist der Umfang dieser Leistung an den Grad und die damit verbundene Pflegebedürftigkeit des Menschen geknüpft.

Pflegegeld bei Demenzerkrankten

Als Demenz bezeichnet man ein Syndrom, das bei diversen Hirnerkrankungen auftritt. Kennzeichen der Demenz sind in erster Linie das Kurzzeitgedächtnis und verschiedene Störungen der Sprach- und motorischen Funktionen. Gegebenenfalls kann auch die Persönlichkeit des Betroffenen verändert sein. Hierzulande sind circa eine Million Menschen von Demenzerkrankungen betroffen. Im Rahmen einer solchen Erkrankung kann ein Mensch pflegebedürftig werden, wobei diese Bedürftigkeit in aller Regel mit der Schwere der Erkrankung korreliert. Mit bezuschusstem Pflegegeld ist es häufig einfacher, dem Betroffenen trotz seiner Erkrankung ein angenehmes Leben zu ermöglichen. Normalerweise wird im Falle einer Demenzerkrankung nur Pflegegeld mit dem untersten Satz unterstützt. Allerdings steigen die Beträge mit zunehmenden körperlichen Defiziten. Häufig ist eine solche Erkrankung mit enormen zeitlichen Anforderungen an die Verwandten geknüpft. Falls sich Angehörige nicht dauerhaft um den Demenzerkrankten kümmern können, kann die 24-Stunden Pflege eine Möglichkeit sein, um dem Betroffenen eine umfassende Betreuung zu ermöglichen. Wie bereits erwähnt, kann der Zuschuss mit Pflegegeld eine solche Betreuung (teil-)finanzieren.

Wem steht Pflegegeld zu?

Falls eine Demenz diagnostiziert wurde, stehen dem Betroffenen prinzipiell 123 Euro zu. Falls der erste Pflegegrad zugeordnet wurde, kann mit einer monatlichen Summe von ungefähr 244 Euro ausgegangen werden. In Kombination aus Pflegegrad eins und Demenzerkrankung erhöht sich der Betrag entsprechend auf 316 Euro. Bei Pflegegrad zwei in Kombination mit einer Demenz kann man von 545 Euro Pflegegeld ausgehen. Falls der Betroffene im Pflegegrad drei eingeordnet ist, kann mit 728 Euro gerechnet werden, wobei hier bei einer Kombination mit Demenz keine weitere Erhöhung des Pflegegeldes vorliegt.

Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands werden die Beträge nach Bedarf angepasst. Falls eine solche Verschlechterung festgestellt wird, sollten die Anträge entsprechend schnellstmöglich erneut bei der Pflegekasse eingereicht werden. Somit kann sichergestellt werden, dass der Austausch von Bedarf des Erkrankten und der Leistung der Pflegekasse optimal funktioniert. Im Optimalfall sollte der gesundheitliche Zustand mit dem jeweiligen Arzt besprochen werden, da dieser in der Lage ist, einzuschätzen ob ein anderer Pflegegrad notwendig ist.

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