Gesetzliche Betreuung – Informationen und Pflichten

Gesetzliche Betreuer vertreten eine volljährige Person in den vom Gericht festgelegten Bereich, was aber keine Entmündigung der Betreuungsperson bedeutet.

Die Betreuung können Sie entweder selbst oder eine andere Person beim Betreuungsgericht beantragen. Wird die Notwendigkeit der Betreuung vom Gericht bestätigt und die Betreuungsbereiche festgelegt. 

 Das Selbstbestimmungsrecht soll soweit behalten werden, allerdings nur soweit möglich und es auch dem Wohl dieser Person entspricht. Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt, die zu betreuende Person kann auch bei der Auswahl dieser Person mitwirken. In Frage kommen vor allem Familienangehörig, allerdings sind auch Freunde, Nachbarn, Kollegen oder andere aufgeschlossene Personen geeignet. Die Aufgabe als gesetzliche Betreuung ist grundsätzlich ein Ehrenamt und wird nicht vergütet. 

Die Aufgaben des gesetzlichen Betreuer sind unterschiedlich, können aber müssen nicht alle Aufgabenbereiche abdecken: 

  • Vermögensverwaltung (z.B. Kontoführung, regelmäßige Zahlung, Steuererklärung etc.)
  • Gesundheitsfürsorge (z.B. Krankenversicherung, Arztwahl, medizinische Anwendungen& Medikamente etc. Ausnahme bei Entscheidung zu lebensbedrohlichen Operationen, hier bedarf es der zusätzlichen Zustimmung des Betreuungsgerichts)
  • Aufenthaltsbestimmung (z.B. Wohnsituation, Wohngeld, Wohnungsauflösung etc.)

Der gesetzliche Betreuer kann jedoch nicht nach Belieben entscheiden, die Maßnahmen, die er oder sie entscheidet, unterstehen bestimmten Voraussetzungen und brauchen unter Umständen auch gerichtliche Genehmigungen. Sensible Bereiche sind vor allem Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe aber auch Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen oder die Auflösung der bisherigen Wohnung.  Ein schwieriges Thema ist auch die Vermögensverwaltung. Die Interessen der Betreuungsperson liegen hier eindeutig im Vordergrund und das Vermögen muss vor Verlust geschützt werden. Betreuende dürfen Geld nicht für sich verwenden. Das Betreuungsgericht bekommt einmal im Jahr einen Bericht des Betreuers, Familie oder Ärzte können aber auch Anmerkungen oder Beschwerden einreichen, die dann durch das Gericht geprüft werden. 

Obwohl die Betreuer/innen kein Gehalt bekommen, werden die für die Betreuung nötigen Auslagen erstattet. Je nach Bundesland sind die Betreuer auch haftpflichtversichert und können bei den jeweiligen Behörden und Vereinen auf Hilfe und Beratung zurückgreifen. In Deutschland haben aktuell etwa 1,3 Millionen Personen einen rechtlichen Betreuer. 

Der Zeitraum der Betreuung ist zuerst einmal für ein halbes Jahr festgelegt, danach erfolgt eine erneute Prüfung der Gerichts. Danach wird erst nach 7 Jahren erst wieder überprüft, ob eine die dauerhafte Betreuung fortgesetzt werden soll.

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