Zuschüsse und Förderungen

Der Gesetzgeber verfügt über diverse Möglichkeiten, um die Finanzierung der Seniorenbetreuung und Seniorenpflege zu fördern. Im nachfolgenden soll hierüber ein kurzer Überblick geschaffen werden.

Pflegegeld

Beim Pflegegeld handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, die je nach zugeteiltem Pflegegrad des Hilfsbedürftigen ausgezahlt wird und über dieses von der pflegebedürftigen Person bzw. dessen Angehörigen frei verfügt werden kann.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die potentiellen Bezuschussungen:

PflegegradPflegegeld (€)
Pflegegrad 1125*
Pflegegrad 2316
Pflegegrad 3545
Pflegegrad 4728
Pflegegrad 5901

* Für neu eingestufte Personen in Pflegegrad 1 wird kein wirkliches Pflegegeld ausgezahlt, sondern ein Pauschalbetrag für ambulante Sachleistungen dargeboten.

Weiterführende Informationen finden sich in unserem Ratgeber über Pflegegeld

Verhinderungspflegegeld

Falls die Angehörigen aufgrund von Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Einschränkungen die Betreuung für ein pflegebedürftiges Familienmitglied nicht übernehmen können, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflegegeld zu beantragen. Hier hat die Pflegebedürftige Person einen theoretischen Anspruch von bis zu 2.418 € Förderung. Während der Inanspruchnahme dieses Zuschusses werden 50% des monatlichen Pflegegeldes bereitgestellt. Eine Grundlage, um Verhinderungspflegegeld in Anspruch nehmen zu können ist, dass die hilfsbedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt wird.

Steuerliche Vergünstigungen

Unsere Leistungen sind prinzipiell steuerlich absetzbar.
Es können somit jährlich, beispielsweise bei einem Gesamtbetrag von 20.000 €, bis zu
20% (= 4.000€) steuerlich geltend gemacht werden. Aus rechtlichen Gründen ist es uns untersagt, in diesem Ratgeber eine steuerliche Beratung durchzuführen, sodass man sich am besten an einen professionellen Steuerberater wendet.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie z.B. Betreuungsnachmittage

  • Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege, sowie für die Kurzzeitpflege

  • Pflegehilfsmittel

  • Förderung von Maßnahmen der Wohnraumanpassung (z.B. Treppenlifte)

Wir empfehlen ganz klar eine Beantragung solcher Leistungen und Förderungen. Sie stellen eine finanzielle Entlastung für die Betreuenden dar und bietet zahlreiche Möglichkeiten um der hilfsbedürftigen Person Unterstützung zu bieten.

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an unser Team.

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