Grundpflege & Behandlungspflege – Unterschiede der Leistungen
Die Grundpflege, oder auch direkte Pflege genannt, ist ein Begriff, der aus verschiedenen Pflegeberufen abgeleitet wurde. Analog zu diesem Begriff wird häufig auch die sog. Behandlungspflege verwendet, welche allerdings andere Tätigkeiten umfasst.
Behandlungspflege | Grundpflege |
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Ärztlich verordnete Behandlungen Medikamentenverabreichung Verbandswechsel Spritzen | Körperpflege Ernährung Mobilität Andere nicht-medizinische Pflege |
Insbesondere bei dem Einsatz von Pflegekräften aus Osteuropa muss beachtet werden, dass diese nur Tätigkeiten aus der Grundpflege verrichten dürfen, nicht jedoch aus der Behandlungspflege. Diese müssen und dürfen nur von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden.
Vor der Reform der Pflegestufen war der Begriff Grundpflege fest in die Einstufung in eine Pflegestufe integriert. Das bedeutet: wenn eine Person mindestens dreimal täglich für mindestens 2 Stunden Unterstützung bei der Grundpflege benötigte und noch eine zusätzliche Stunde an sonstigem Pflegebedarf hatte, war die Einstufung in die Pflegestufe II erfolgt. Nach der Reform in 2017 entfiel diese Einstufung und auch der Begriff Grundpflege ist seitdem als veraltet anzusehen.
Trotzdem hilft diese Begrifflichkeit zu unterscheiden wo die Grenzen und Möglichkeiten einer Pflegekraft aus Osteuropa liegen.
Die Grundbedeutung ist dabei allerdings die selbe: eine pflegebedürftige Person soll so weit unterstützt werden, dass sie im Rahmen der eigenen Möglichkeiten so selbstständig wie möglich ist. Beispielsweise das an- und auskleiden, selbstständiges Essen und Trinken, sowie hygienische Vorgänge wie z.B. Toilettengänge oder Duschen. Das motivieren und unterstützen bei solchen primär autonomen Tätigkeiten nennt man auch aktivierende Pflege.