24h Pflegeversicherung – Aktuelle Rechtslage

24h Pflegekräfte „schwarz“ beschäftigen? – Nicht bei CareVital24!

Ein großes Problem bei der Beschäftigung von 24h Pflegekräften ist, dass diese häufig „schwarz“ beschäftigt werden, also keine Sozialabgaben für diese Person bezahlt werden und nicht versichert sind. Damit droht die Gefahr, dass die „Arbeitgeber“ in dem Fall diese Abgaben nachbezahlen müssen und auch nicht unerhebliche Bußgelder bezahlen müssen.

Daher ist es wichtig, dass die Einstellung einer Pflegekraft zuhause zu 100% legal abläuft. Wie beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns einfach per Email, Kontaktformular oder per Telefon.

Gerne geben wir Ihnen auch hier schon einen kurzen Überblich über die Rechtslage bei der Beschäftigung einer Pflegekraft aus Osteuropa.

Drei Optionen zur Anstellung einer Pflegekraft

Option 1: Nutzen Sie die Dienste einer selbstständigen Pflegekraft, die das Gewerbe in ihrem Heimatland angemeldet hat. Da durch müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, es besteht allerdings die Gefahr der Scheinselbstständigkeit, wo Sie als Arbeitgeber angesehen werden könnten und wie bei Option 3 Sozialversicherungsbeiträge und auch Bußgelder zahlen müssten. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung den Status abfragen und sind bei einem positiven Bescheid auf der sicheren Seite.

Option 2: Sie können die Pflegekraft selbst einstellen. Hier müssen Sie mit der Person selbst einen Arbeitsvertrag abschließen, Sozialbeiträge (Kranken- und Rentenversicherung, sowie Unfallversicherung) aber auch Steuern bezahlen. Außerdem müssen sie auf die arbeitsrechtliche Einhaltung von Mindestlohn (Stand 12/2017: 8,84€ pro Stunde), der Arbeitszeit und dem Urlaubsanspruch achten.

Option 3: Nutzen Sie die Vermittlung einer sog. Entsendeagentur wie wir bei CareVital24. Diese Agenturen schicken Betreuungskräfte nach Deutschland (und andere Länder), die dann hier arbeiten. Den Arbeitsvertrag schließen Sie in diesem Fall mit der Agentur, der die Leistungen, Bezahlung, weitere Kosten und weitere Punkte abdeckt. Die Entsendung erfolgt über eine sog. A1-Bescheinigung, die besagt, dass die Pflegekraft aus Osteuropa in ihrem Heimatland sozialversichert ist und die Beschäftigung im Ausland nur vorübergehend.

Bei uns erhalten Sie bei Bedarf eine Kopie der A1-Bescheinigung. Diese Option ist für Sie eine der komfortabelsten, da die Auswahl der Betreuungspersonen schon durch die jeweilige Agentur erfüllt ist und auch weitere bürokratische und organisatorische Dinge schon erledigt wurden. Sie profitieren außerdem von dem umfassenden Know-How und der Expertise dieser Agenturen.

Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer 24-Stunden-Pflege nicht. Die Kosten müssen daher von Ihnen selbst getragen werden. Sie können aber das sog. Pflegegeld zur Finanzierung mitnutzen.

Wir vom CareVital24 Team beraten Sie gerne über die für Sie unkomplizierte Option 3. Kontaktieren Sie uns dazu gerne.

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Wir beantworten Ihnen gerne weitere Fragen rund um alle Themen der 24-Stunden Pflege und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Unsere Beratung für Sie ist dabei stets kostenlos und unverbindlich!

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